Erzieherausbildung: Welche Voraussetzung benötigt ein/e ErzieheIn?
Lesezeit: 3 Minuten Autor: Bianca Still Veröffentlichung: 14.07.2022
Der Beruf Erzieher*in ist uns wahrscheinlich allen bekannt. Vermutlich hast du auch Bekannte, die diesen Beruf ausüben. Doch wie wird man eigentlich Erzieher*in? Diese Frage möchte ich dir heute beantworten und dir einen Einblick in Ausbildungsinhalte sowie -struktur geben.
Übersicht
- Ausbildung zum*zur Erzieher*in
- Inhalte der fachrichtungsbezogenen Lernbereiche
- Gehalt und Finanzierung in der Ausbildung
- FAQ - wichtigsten Fragen zur Erzieherausbildung
- Voraussetzungen für Erzieherausbildung
- Fazit zur Erzieherausbildung
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Die Ausbildung zum/zur Erzieher*in
Die Ausbildung zum*zur Erzieher*in lässt sich schlecht verallgemeinern, da sie landesrechtlich geregelt ist, was bedeutet, dass die Ausbildung in jedem Bundesland unterschiedlich verläuft. Prinzipiell handelt es sich um eine dreijährige Ausbildung. Zwei Jahre dieser werden an Fachschulen, Fachakademien oder Berufskollegs absolviert; dort wird das theoretische Wissen vermittelt. In diesen zwei Jahren sind auch Berufspraktika geplant. Im dritten Jahr der Ausbildung wird dann, unter Begleitung der schulischen Instanz, das Anerkennungsjahr in einer Einrichtung absolviert. Im Anschluss an dieses praktische Jahr findet dann eine Prüfung statt, bevor du staatlich anerkannt*e Erzieher*in bist. Die Gesamtstundenanzahl der Ausbildung beträgt mindestens 3600 Stunden. Die Praxis in sozialpädagogischen Tätigkeiten beträgt mindestens 1200 Stunden. Der Unterricht zum fachrichtungsbezogenem Lernbereich dauert mindestens 1800 Stunden. Fachrichtungsübergreifende Fächer haben eine Länge von mindestens 360 Stunden (Deutsch, Fremdsprache, Soziologie/Politik, Religion/Ethik). Für die Ausbildung brauchst du außerdem eine Vorbildung; mehr dazu später.
Inhalte der fachrichtungsbezogenen Lernbereiche in der Erzieherausbildung
In der Ausbildung zum*zur Erzieher*in hast du, wie bereits angedeutet, Unterricht in sogenannten fachrichtungsbezogenen Lernbereichen. Beispielsweise lernst du sozialpädagogische Grundlagen und Konzepte kennen oder bekommst einen Einblick in die Gesetze, die für deine spätere Berufsausübung von Bedeutung sind. Du lernst auch viel zum Thema Gesundheit; zum Beispiel wie du erste Hilfe leistest, welche Symptome auf welche Krankheiten hindeuten und wie gesunde Ernährung gestaltet wird. Auch die Umwelt spielt im Erzieherberuf eine große Rolle, da du viel Zeit mit Kindern und Jugendlichen in der Natur verbringen wirst. Deshalb lernst du welche Pflanzen giftig sind und was du mit bestimmten Pflanzen machen kannst. Auch Religion ist ein Thema. Denn du solltest verschiedene Religionen kennen und Traditionen sowie Bräuche verstehen. Da du im Kindergarten auch mit den Kindern kreativ arbeiten sollst, wirst du auch in den Fächern Werken sowie Musik unterrichtet. Prinzipiell sollen durch die Lerneinheiten sowie die Praktika deine Fähigkeiten gestärkt werden sowie eine berufliche Identitätsbildung angeregt werden.
Gehalt und Finanzierung in der Erzieherausbildung
Während der Ausbildung zum*zur Erzieher*in bekommst du kein klassisches Ausbildungsgehalt wie beispielsweise bei einer Bäckerausbildung. Der schulische Teil wird in der Regel nicht entlohnt und nur das Anerkennungspraktikum wird bezahlt. Dieses Gehalt kann je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen; in kommunalen Kindergärten verdienst du beispielsweise rund 1600€ im Monat.
Jetzt fragst du dich vielleicht: wie soll ich meine Ausbildung denn dann finanzieren? Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du während der Ausbildung Bafög beantragen. Dieses ist abhängig vom Vermögen und Verdienst deiner Eltern. Da die Ausbildung schulisch ist und du daher an den Nachmittagen und Abenden meistens frei hast kannst du natürlich auch einen Mini-Job annehmen, mit dem du dir ein bisschen was dazu verdienen kannst. Vielleicht findest du sogar einen Job im sozialen Bereich und kannst nebenbei noch Berufserfahrung sammeln und dein Wissen anwenden. Da es in vielen Bundesländern einen Mangel an Erzieher*innen gibt, gibt es mittlerweile auch andere Ausbildungsmodelle; wie beispielsweise die praxisintegrierte Ausbildungen.
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Die wichtigsten Fragen zum Thema Erzieherausbildung
Wie viel verdient man als Erzieherin in der Ausbildung netto?
Erzieher verdienen im Durchschnitt ca. 2.141 EUR Netto pro Monat. Das sind 13,4 EUR pro Stunde. Durchschnittlich sollte dein Gehalt in der Ausbildung in folgendem Rahmen liegen:
Lehrjahr | Ausbildungsvergütung brutto pro Monat |
1. Lehrjahr | unvergütet |
2. Lehrjahr | unvergütet |
3. Lehrjahr | 1.300 EUR – 1.500 EUR |
Was muss ich tun, um Erzieherin zu werden?
Die Ausbildung zur Erzieherin kannst du nicht mit jedem Schulabschluss machen.
- Du brauchst mindestens einen mittleren Abschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung sowie
- praktische berufliche Erfahrungen.
- Teilweise wird auch eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Beispiel als Kinderpfleger, vorausgesetzt.
- Je nach Berufsfachschule sind weitere Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben, wie zum Beispiel ein Nachweis über deine gesundheitliche Eignung oder ein erweitertes Führungszeugnis.
Wann bekommen Erzieher Geld in der Ausbildung?
Ob du während der Ausbildung zum Erzieher ein Gehalt bekommst, hängt von der Ausbildungsform ab. In den ersten beiden Jahren der vollschulischen Ausbildung kriegst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Das ändert sich im anschließenden Anerkennungsjahr: Hier erhältst du eine Vergütung.
PIA – die praxisintegrierte Erzieherausbildung
Die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen ist eine gute Möglichkeit für dich, wenn du dir Gedanken über die Finanzierung deiner Ausbildungszeit machst. Inhaltlich handelt sich dabei um die klassische Erzieherausbildung, die Ausbildungsdauer ist jedoch verkürzt. Außerdem sind Theorie und Praxis von Anfang an miteinander verbunden. Zwei Tage in der Woche arbeitest du in einer Einrichtung und die restlichen Wochentage hast du Unterricht. Um für diese Ausbildung angenommen zu werden, brauchst du einen Ausbildungsplatz in einer Einrichtung. Auch wenn es annehmen könnte, handelt es sich bei der PIA um keine duale Ausbildung, da der Fokus immer noch auf der schulischen Ausbildung liegt. Jetzt aber zum interessanten Teil: die Vergütung. Es gibt eine einheitliche Vergütung nach PIA Modell die von deinem Ausbildungsjahr und deinem Wohnort abhängig ist. Im ersten Jahr verdienst du zwischen 736 und 981 Euro und im letzten zwischen 846 und 1300 Euro. Wichtig zu wissen ist auch, dass du keine Schulferien hast, sondern Anspruch auf Jahresurlaub.
Voraussetzungen für die Erzieherausbildung
Die Voraussetzungen für die dreijährige Erzieher*innen Ausbildung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aus diesem Grund habe ich dir kurz die jeweiligen Regelungen für jedes Bundesland zusammengefasst.
- Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz brauchst du zunächst einmal die Mittlere Reife. Dazu kommt, dass du eine Ausbildung benötigst, sozusagen als Vorbildung. Dies ist in der Regel die zweijährige Sozialassistenten Ausbildung, die auch schulisch organisiert ist. Alternativ kannst du auch bei einer Erzieher*innenschule angenommen werden wenn du eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anderen Bereich abgeschlossen hast oder wenn du mindestens 3 Jahre einen Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind geführt hast. Wenn du Abitur hast, kannst du die Ausbildung auf ein Jahr verkürzen. In der Sozialassistenten Ausbildung kannst du auch in einem dein Fachabitur machen. Du hast außerdem insgesamt 800 Stunden Praktikum, in denen du schonmal ausprobieren kannst, ob der Beruf wirklich der Richtige für dich ist. - Saarland:
Auch im Saarland brauchst du den mittleren Bildungsabschluss, zusätzlich eine im Themenfeld abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vier Jahre andauernde und dem Besuch der Fachschule zuträgliche hauptberufliche Tätigkeit oder eine sonstige schulische oder berufspraktische Qualifizierung. Man kann diese Voraussetzungen mit einem Vorpraktikum von einem Jahr umgehen und direkt auf die Erzieher*innen Schule gehen. - Nordrhein-Westfalen:
In NRW benötigst du einen mittleren Schulabschluss und ebenfalls den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung (Bsp. Kinderpfleger*in, Heilerziehungshelfer*in, Sozialhelfer*in, Kinderkrankenschwester-pfleger). Du kannst auch mit der Fachhochschulreife in der zweijährigen Berufsfachschule beziehungsweise Fachoberschule Fachrichtung Gesundheit und Soziales zugelassen werden. Mit Abitur beziehungsweise Fachholschulreife und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens 6 Wochen in Vollzeit erfüllst du auch die Voraussetzungen. - Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg benötigst du einen Realschulabschluss oder die Versetzung in die 11. Klasse des Gymnasiums bzw. in die 10. Klasse, wenn die Schule in 8 Jahren Abitur anbietet. Zusätzlich brauchst du entweder den Aufenthalt in einem einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik oder Bewerber*innen müssen eine 2-jährige Berufsausbildung absolviert haben. Andere Möglichkeiten sind ein mindestens sechswöchiges Praktikum zusammen mit einem Fachschulabschluss bzw. allgemeine Fachhochschulreife oder eine einjährige Ausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich. Du kannst auch mit zwei Jahren Berufserfahrung in sozialpädagogischen Einrichtungen angenommen werden oder wenn du drei Jahre lang im eigenen Haushalt ein Kind betreut hast. Auch ein freiwilliges soziales Jahr kann angerechnet werden. - Bayern:
Neben dem mittleren Schulabschluss brauchst du in Bayern auch eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren im sozialen Bereich, gängiger Weise als Kinderpfleger*in. Auch möglich ist eine Ausbildung zusammen mit einem einjährigen sozialpädagogischen Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen oder ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 4 Jahren. Durch ein Abitur oder das Führen eines eigenen Haushallts kannst du die Vorausbildung außerdem verkürzen. - Hessen:
Auch in Hessen gibt es verschiedene Zugänge zur dreijährigen Erzieher*innenausbildung, zum Beispiel mit Fachabitur oder Abitur plus einem dreimonatigen einschlägigen Vollzeitpraktikum. Bei einem mittleren Schulabschluss erhältst du Zugang durch die Ausbildung als Sozialassistent*in. Aber auch eine langjährige Berufstätigkeit kann angerechnet werden. - Schleswig- Holstein:
Neben der mittleren Reife benötigst du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder den Abschluss einer Berufsfachschule. Andere Möglichkeiten sind eine einschlägige Tätigkeit von mindestens 5 Jahren oder ein Abitur plus Berufserfahrung. - Thüringen:
In Thüringen benötigst du für die Ausbildung zum*zur Erzieher*in einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen Berufsausbildung. Dabei handelt es sich um eine abgeschlossene Ausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich (Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in). Insgesamt muss eine mindestens 12-Jährige schulische bzw. berufliche Vorbildung nachgewiesen werden. Angerechnet werden kann auch ein Abitur, ein FSJ oder ein Au-pair Aufenthalt. - Hamburg:
In Hamburg brauchst du einen mittleren Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst. Auch möglich ist ein Abitur/Fachabitur plus viermonatiges Praktikum im Bereich oder vier Monate Berufserfahrung. Eine weitere Option ist eine dreijährige Berufserfahrung zusammen mit der mittleren Reife. - Berlin:
In Berlin brauchst du eine Fachhochschulreife im Bereich Soziales oder ein Abitur mit einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens 8 Wochen. Bei einem mittleren Schulabschluss benötigst du eine berufliche Vorbildung wie beispielsweise eine Ausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich, eine Berufstätigkeit in diesem Bereich von drei Jahren oder eine Berufsausbildung in einem anderem Bereich von mindestens 3 Jahren. - Sachsen
In Sachsen hast du Zugang zu der Ausbildung zum*zur Erzieher*in mit einem Realschulabschluss plus einer zweijährige Ausbildung im Bereich. Möglich ist auch eine Ausbildung von 3 Jahren im nicht verwandten Bereich mit einer Berufstätigkeit von mindestens 1-2 Jahren oder eine erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren in Vollzeitbeschäftigung. Ein FSJ oder ein Bundesfreiwilligendienst können angerechnet werden. - Sachsen-Anhalt:
Für die Zulassung zur Ausbildung benötigst du einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in oder eine mindestens zweijährige andere, in dem Bereich angesiedelte, Ausbildung. Eine weitere Option ist eine zweijährige Ausbildung mit 600 Stunden praktischer Tätigkeit oder eine vierjährige Berufstätigkeit. Auch der Abschluss in einer Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales ist eine Zugangsmöglichkeit. - Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern benötigst du die mittlere Reife plus die Ausbildung zum*zur Sozialassistent*in. Mit dem Abitur oder einer Ausbildung kannst du die Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Interessant ist auch, dass es im Mecklenburg-Vorpommern eine neue Ausbildung gibt, nämlich staatlich anerkannte*r Erzieher*in für 0-10-Jährige. - Brandenburg:
Um an einer Erzieher*innenschule angenommen zu werden brauchst du eine Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit einer abgeschlossen Ausbildung. Auch möglich ist eine nichteinschlägige Ausbildung mit einer für die Fachrichtung förderlichen Tätigkeit oder Abitur/Fachabitur und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit. - Bremen:
In Bremen brauchst du einen Realschulabschluss plus eine Ausbildung und 900 Stunden Praxiserfahrung mit Kindern/Jugendlichen oder drei Jahre Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld. Möglich ist auch der Realschulabschluss plus eine Ausbildung zum*zur sozialpädagogischen Assistent*in oder Kinderpfleger*in. Du erhältst auch eine Zugangsberechtigung mit der Vorbildung in einer Hochschule oder Fachhochschule plus 900 stunden Praxis mit Kindern und Jugendlichen. - Niedersachen
In Niedersachsen brauchst du eine Ausbildung als Sozialassistent*in. Auch eine Berufsausbildung in einem anderen sozialpädagogischen Bereich ist eine Option oder auch die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.
Hier haben wir für dich noch mal kurz und knapp alle Ausbildungsvoraussetzungen eines Erziehers/einer Erzieherin zusammengefasst:
Bundesland | Schulabschluss | Alternativen |
Rheinland-Pfalz |
Mittlere Reife plus Ausbildung, (i.d.R. Ausbildung als Sozialassistent) Abitur: Verkürzung der Ausbildungszeit auf ein Jahr möglich Fachabitur |
Annahme an einer Erzieher*innenschule → Voraussetzung dafür: zweijährigen Ausbildung in einem anderen Bereich oder Führung eines Haushaltes mit einem Minderjährigen Kind für mind. 3 Jahre |
Saarland | Mittleren Bildungsabschluss plus → eine im Themenfeld abgeschlossene Berufsausbildung oder → eine mindestens vier Jahre andauernde und dem Besuch der Fachschule zuträgliche hauptberufliche Tätigkeit oder → eine sonstige schulische oder berufspraktische Qualifizierung |
Direkter Einstieg an einer Erzieher*innenschule durch einjähriges Vorpraktikum |
Nordrhein-Westfalen |
Mittleren Schulabschluss plus Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung Fachhochschulreife Abitur beziehungsweise Fachholschulreife und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens 6 Wochen in Vollzeit |
|
Baden-Württemberg |
Realschulabschluss oder die Versetzung in die 11. Klasse des Gymnasiums (für G9) plus Aufenthalt in einem einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik oder 2-jährige Berufsausbildung Fachschulabschluss bzw. allgemeine Fachhochschulreife plus mindestens sechswöchiges Praktikum zusammen mit einem oder eine einjährige Ausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich |
Zwei Jahren Berufserfahrung oder Betreuung eines Kindes im eigenen Haushalt drei Jahre lang Anrechnung eines freiwilliges soziales Jahrs |
Bayern | Mittleren Schulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren im sozialen Bereich |
Durch ein Abitur oder das Führen eines eigenen Haushallts → Verkürzung der Vorausbildung Auch Ausbildung zusammen mit |
Hessen | Fachabitur oder Abitur plus einem dreimonatigen einschlägigen Vollzeitpraktikum | Anrechnung einer Berufstätigkeit |
Schleswig-Holstein |
Mittleren Reife plus abgeschlossene Berufsausbildung Abschluss einer Berufsfachschule Abitur plus Berufserfahrung |
Einschlägige Tätigkeit von mindestens 5 Jahren |
Thüringen | Mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich plus Nachweis einer mindestens 12-Jährige schulische bzw. berufliche Vorbildung | Anrechnung von Abitur, FSJ oder Au-pair Aufenthalt |
Hamburg |
Mittleren Schulabschluss plus mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst Abitur/Fachabitur plus viermonatiges Praktikum im Bereich oder vier Monate Berufserfahrung |
Dreijährige Berufserfahrung zusammen mit der mittleren Reife |
Berlin |
Fachhochschulreife im Bereich Soziales Abitur mit einer für die Ausbildung förderlichen Tätigkeit von mindestens 8 Wochen Mittlerer Schulabschluss plus berufliche Vorbildung wie beispielsweise |
|
Sachsen | Realschulabschluss plus eine zweijährige Ausbildung im Bereich |
Ausbildung von 3 Jahren im nicht verwandten Bereich mit einer Berufstätigkeit von mindestens 1-2 Jahren Erziehende oder pflegende Tätigkeit von mindestens 7 Jahren in Vollzeitbeschäftigung Anrechnung eines FSJ oder eines Bundesfreiwilligendienstes |
Sachsen-Anhalt |
Realschulabschluss plus Abschluss in einer Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales |
Zweijährige Ausbildung mit 600 Stunden praktischer Tätigkeit Vierjährige Berufstätigkeit |
Mecklenburg-Vorpommern |
Mittlere Reife plus die Ausbildung zum*zur Sozialassistent*in Mit Abitur oder einer Ausbildung → Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Jahr |
|
Brandenburg |
Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit einer abgeschlossen Ausbildung Abitur/Fachabitur |
Nichteinschlägige Ausbildung mit einer für die Fachrichtung förderlichen Tätigkeit |
Bremen | Realschulabschluss plus → eine Ausbildung und 900 Stunden Praxiserfahrung mit Kindern/Jugendlichen → eine Ausbildung zum*zur sozialpädagogischen Assistent*in oder Kinderpfleger*in |
Drei Jahre Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld Vorbildung in einer Hochschule oder Fachhochschule plus 900 stunden Praxis mit Kindern und Jugendlichen |
Niedersachsen |
Ausbildung als Sozialassistent*in Fachoberschule für Gesundheit und Soziales |
Fazit zur Erzieherausbildung
Wie du siehst, ist die Erzieher*innen Ausbildung sehr unterschiedliche geregelt je nach Bundesland. Generell handelt es sich um eine dreijährige Berufsausbildung mit einer Vorausbildung. Während der schulischen Ausbildung wirst du nicht entlohnt, im Praktikum bekommst du dann monatlich eine Vergütung. Um dich zu finanzieren kannst du einen Mini-Job annehmen oder Bafög beantragen. Auch eine praxisintegrierte Ausbildung kann interessant für dich sein. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und ich hoffe, dass ich dir mit meinem Blogpost weiterhelfen konnte 😊
Über die Autorin
Bianca Still unterstütz Freiplatzmeldungen.de mit einem Wissens-Block zum Thema Erzieher*in. Sie studiert momentan Soziale Arbeit: transnational und hat davor auch selbst die Ausbildung zur Sozialassistentin in Rheinland-Pfalz absolviert (Vorstufe des*der Erzieher*in).
Quellen
http://www.erzieher-brandenburg.de/aus_weiterbildung/vollzeitausbildung/
https://bildung.bremen.de/detail.php?gsid=bremen117.c.159851.de
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schulsystem/allgemeinbildende-schulen/berufliche-bildung/ausbildung-erzieher/
https://bildungsakademie-sachsen.de/ausbildung/ausbildungen/erzieher-in.html
https://www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/erzieherberuf/
https://beruflicheschulehamburgharburg.de/bildungsgaenge/fachschule/erzieherin/
https://awothueringen.de/arbeiten-bei-der-awo/ausbildung-zumzur-erzieherin/voraussetzungen-fuer-eine-ausbildung-zumzur-erzieherin
https://www.kita.de/wissen/pia-ausbildung/
https://www.einstieg.com/ausbildung/news/pia-praxisintegrierte-ausbildung-zum-erzieher-1.html
https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/erzieherausbildung/
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2019/April_2019/III_PiA.html
https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/ausbildung.php#sec5
https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/fachakademie/weitere-infos.html
https://km-bw.de/site/hector-2019/node/3767920/Lde/index.html
https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/fachschulen-fuer-sozialpaedagogik-baden-wuerttemberg
https://www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/erzieherin-und-erzieher-werden
http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/bbs/berufsbildendeschule.bildung-rp.de/FS-Sozialwesen-Sozialpaedagogik-Erzieher.pdf
https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/erzieherschulen-saarland
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung/ausbildungsaufbau&dkz=9162
https://www.erzieherin-ausbildung.de/content/erzieherschulen-rheinland-pfalz
https://www.erzieherin-ausbildung.de/praxis/ausbildung-studium/sozialassistent-vs-kinderpflegerin
https://karriere.nrw/stellenausschreibung/8b960a51-f4a9-4f72-9b11-409480bd2e87