Teilnehmende Einrichtung und deren Angebote

Haus am Walde Kinder und Jugendhilfe

Haus am Walde Kinder und Jugendhilfe
 
Ansprechpartner_in
Agnieszka Pilarska
Strasse und Hausnummer
Bötenberger Straße 24
Postleitzahl, Ort
31609 Balge
Telefonnummer
0172 179 79 43
Mobile Nummer
0172 179 79 43
Homepage
www.wg-hausamwalde.de
Dachverband
VPK (Verband Privater Träger)
 

Kurzbeschreibung

Haus am Walde ist eine koedukative Wohngruppe für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen 

Das „Haus am Walde“ ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe gemäß SGB VIII in freigewerblicher Trägerschaft. Kinder und Jugendliche, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können, finden vorübergehend oder auch langfristig gesehen im „Haus am Walde“ ein neues Zuhause.

Wir arbeiten in unserem Haus nach den Prinzipien der Ganzheitlichkeit, Integration, Erlebnis- und spezieller Reggio-Pädagogik. Dabei wird auf die Bedürfnisse eines jeden Kindes oder Jugendlichen individuell eingegangen. Unser Grundsatz ist es, jeden Menschen in seinen Eigenarten wahrzunehmen und diese so zu akzeptieren, wie sie sind. Daraus folgt, die Menschen mit all ihrer Stärken und Schwächen als eine eigenständige Gesamtpersönlichkeit vorbehaltlos anzunehmen und ihnen das Gefühl von Akzeptanz zu vermitteln. Um unser/e Adressat*innen im Hinblick auf ein eigenständiges und gemeinschaftsfähiges Leben zu stärken, fördern und fordern wir sie in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies verstehen wir als Selbstverständnis unserer Arbeit.

Die Einrichtung

Aufgenommen werden in unserem Betreuungsangebot Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren, unabhängig des Geschlechts. Bei einem freien Platz ist eine Inobhutnahme mit möglichem Verbleib in der Einrichtung nach §34 SGB VIII möglich. Ein Verbleib in der Einrichtung nach SGB VIII §34 ist bis zur Volljährigkeit möglich. Jungen Volljährigen bieten wir bei noch weiterem Hilfebedarf die Möglichkeit, vorerst in der Einrichtung zu verbleiben, bis eine eventuell anstehende Anschlussmaßnahme gefunden wird.

Rechtsgrundlage der Unterbringung sind die §§ 27/41/42 in Ausgestaltung von § 34 SGB VIII. 

Module

Um jedem komplexen Pflegebedarf individuell gerecht werden zu können, besteht die Möglichkeit, unsere Sonderleistung der Modul-Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Diese bietet Kindern, Jugendlichen und den Familien „Hilfe aus einer Hand“, um die bestmögliche Unterstützung gewährleisten zu können.

Zusätzlich zu unserem regulären Modul-Angebot bieten wir weitere Themen an. Die Module „Begleitung von Umgängen“, „Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit“ und „Rückführung“ stellen weitere modulare Leistungen dar, welche über unser grundlegendes Angebot hinausgehen.

 

Angebote des Trägers

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Haus am Walde

Detailansicht

aktualisiert am 26.06.2023

0 freie Plätze
 

Gerne Jüngere Kinder ab dem 5 Lebensjahr

Träger:
Haus am Walde Kinder und Jugendhilfe
 
Hilfeform:
(§ 27.2)Hilfen zur Erziehung
(§ 34)Heimerziehung
(§ 41 )Hilfe für junge Volljährige
(§ 42)Inobhutnahme / Kriseneinrichtung / Notdienst
 
Projektausrichtung
Aktive Freizeitgestaltung, Begleitende Elternarbeit, Besondere Sprachkenntnis, Bezugsbetreuersystem, Careleaver, Erlebnispädagogik, Gruppe / soziale Kompetenzen, Heilpädagogischer Ansatz, Individuelle Förderung, Krisenintervention, Lebenspraktische Unterstützung, Medienkompetenz, Musikgestützte Arbeit, Reizarme Umgebung, Rückführung, Sport, Systemischer Ansatz, Tiergestützte Pädagogik, Traumatisierung
 
Alter:
5 - 12 Jahre
Standort:
Landkreis Nienburg (Weser)
 
Geschlecht:
gemischt / keine Einschränkungen
 
Betreuungsumfang:
stationär (24h)
 
Geschlecht allgemein:
gemischt / keine Einschränkungen
 
Gesamtkapazität:
6
 
Kostensatz:
Auf Anfrage
 
Betriebserlaubnis:
ja
 

Kontaktdaten zur Anfrage

Projektleiter_in
Pilarska Agnieszka ;
 
Mobile Nummer
01721797943
 
E-Mail
Agnieszka.Pilarska@t-online.de
 

Standort des Angebotes

Bötenberger Straße 24, Balge Balge
 
 

Kurzbeschreibung

Der Träger bietet mit dem Haus am Walde eine stationäre Wohngruppe für 6 Kinder und Jugendliche beider Geschlechter. Das Aufnahmealter liegt ab dem 5 Lebensjahr. Bei einem freien Platz ist eine Inobhutnahme mit möglichem Verbleib in der Einrichtung nach § 34 SGB VIII möglich. Ein Verbleib in der Einrichtung nach SGB VIII §34 ist bis zur Volljährigkeit möglich. Bei jungen Volljährigen besteht.
 
 

aktualisiert am 26.06.2023