WENDEPUNKT e.V.

WENDEPUNKT e.V.
 
Ansprechperson
Christian Lippmann, Thomas Uecker
Strasse und Hausnummer
Rosa-Luxemburg-Straße 13
Postleitzahl, Ort
07607 Eisenberg
Telefonnummer
03669157200
Fax
036691572029
Dachverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband
 

Kurzbeschreibung

Der WENDEPUNKT e.V. ist am 06.11.1998 als Verein zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Bildung und Erziehung gegründet worden. Unter dem Zeichen VR 210617 ist er in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stadtroda eingetragen und erhielt vom Finanzamt Gera die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Der WENDEPUNKT e.V. hält ein differenziertes Leistungsangebot im Rahmen der Sucht- und Jugendhilfe im Raum Ostthüringen vor. Neben der Suchtberatung für den Saale-Holzland-Kreis und der Ambulanten Hilfe Sucht (AHS) für Jena und den Saale-Holzland-Kreis betreibt er eine Tagesstätte für Suchtkranke in Eisenberg sowie am Standort Wolfersdorf das Suchthilfezentrum für Mutter und Kind.

Seit dem 01.01.2004 ist der WENDEPUNKT e.V. Träger des Jugendhilfezentrums in Wolfersdorf, seit dem 01.01.2011 Träger des Jugendhilfezentrums und der Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Bad Köstritz und seit dem 01.01.2016 Träger des Kinderhaus „Am Wald“ in St. Gangloff.

Er ist Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Thüringen e.V. sowie im Fachverband Drogen und Suchthilfe e.V. (fdr) und bei der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) e.V.

Der WENDEPUNKT e.V. orientiert sich an einem christlich-humanistischen Welt- und Menschenbild. Darunter verstehen wir vor allem eine prinzipiell positive, akzeptierende, unvoreingenommene, vorurteilsfreie und wertschätzende Grundhaltung jedem Menschen gegenüber.

 

Angebote des Trägers

0 Ergebnisse

Suchthilfezentrum für Mutter und Kind

Detailansicht

aktualisiert am 07.09.2026

1 freier Platz
ab 07.09.2026
 

Aufnahme von suchtkranken Müttern mit Kind(ern)

Träger:
WENDEPUNKT e.V.
 
Hilfeform:
(§ 19)Väter- / Mütter-Kind-Einrichtung
 
Projektausrichtung
Doppeldiagnose, Geschlechtsspezifischer Arbeitsansatz, Sucht / Suchterkrankung
 
Aufnahmealter:
18 - 44 Jahre
Standort:
Thüringen / Landkreis Saale-Holzland-Kreis
 
Zielgruppe:
nur Mädchen / Frauen
 
Betreuungsumfang:
stationär (24h)
 
Zielgruppe allgemein:
nur Mädchen / Frauen
 
Gesamtkapazität:
13
 
Kostensatz:
Auf Anfrage
 
Betriebserlaubnis:
ja
 

Kontaktdaten zur Anfrage

Projektleiter_in
Manuela Hochstein
 
Telefon
036428 518300
 
E-Mail
manuela.hochstein@wendepunkt-ev.net
 

Standort des Angebotes

Rothehofstal 2, 07646 Trockenborn-Wolfersdorf
 
 

Kurzbeschreibung

stationäre Mutter-Kind-Einrichtung für abhängigkeitserkrankte Frauen, Diagnose Suchterkrankung erforderlich aufgrund Mischfinanzierung SGB IX für Tagesstruktur, mit interner Suchttherapie sowie Kinderbetreuung, interdisziplinäre Frühförderung und Psychologin
 
 

aktualisiert am 07.09.2026

Kurzzeit- und Krisenunterkunft für Kleinkinder (KuKuK)

Detailansicht

aktualisiert am 07.09.2026

1 freier Platz
ab 07.09.2026
 

Aufnahme eines Säuglings und aus angrenzenden BL möglich

Träger:
WENDEPUNKT e.V.
 
Hilfeform:
(§ 42) Inobhutnahme / Kriseneinrichtung / Notdienst
 
Projektausrichtung
Krisenintervention
 
Aufnahmealter:
0 - 6 Jahre
Standort:
Thüringen / Kreisfreie Stadt Gera, Kreisfreie Stadt Jena, Kreisfreie Stadt Weimar, Landkreis Altenburger Land, Landkreis Greiz, Landkreis Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Saale-Orla-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Weimarer Land
 
Zielgruppe:
gemischt / keine Einschränkungen
 
Betreuungsumfang:
stationär (24h)
 
Zielgruppe allgemein:
gemischt / keine Einschränkungen
 
Gesamtkapazität:
6
 
Kostensatz:
Auf Anfrage
 
Betriebserlaubnis:
ja
 

Kontaktdaten zur Anfrage

Projektleiter_in
Margret Kühnapfel
 
Telefon
036606 669000
 
Mobile Nummer
017619202148
 
E-Mail
kukuk@wendepunkt-ev.net
 

Standort des Angebotes

Werner-Seelenbinder-Strasse 18, 07629 St. Gangloff
 
 

Kurzbeschreibung

Das Angebot richtet sich an bis zu sechs Jungen und Mädchen im Alter von 0 bis 6 Jahren, welche i.d.R. aus einer akuten oder zugespitzten Krisensituation oder anderweitigen Gefährdungslagen heraus durch das Jugendamt in Obhut genommen wurden. Es sind maximal zwei Plätze für Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres vorgesehen.
 
 

aktualisiert am 07.09.2026