Der Träger "Trainingswohnen" bietet stationäre Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Jugendwohngemeinschaft "Fit-4-Life" an. Die Plätze sind für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 21 Jahren geeignet, welche bereit sind, aktiv auf ihre eigene Selbständigkeit hinzuarbeiten.
Gemeinsam finden wir Stärken und Fähigkeiten. Der junge Mensch lernt seine Gelder (Essengeld, Hygienegeld, Taschengeld, Bekleidungsgeld usw.) monatlich einzuteilen und sich selbst zu versorgen. Weiterhin werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Umgang mit Ämtern und Briefverkehr befähigt und beim Erreichen des Schulabschlusses und der entsprechenden weiteren Bildung (Ausbildung, Studium, Freiwilligenjahr usw.) unterstützt.
Eine Aufnahme vor dem 16. LJ ist mit Ausnahme möglich bei besonderer Reife und/oder Geschwistern die nicht getrennt werden sollen, jedoch nicht vor dem 14. LJ.
Eine Aufnahme nach dem 18 LJ ist nur möglich, wenn der junge Mensch sich mit dem Erreichen des 18. LJ bereits in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe befindet und ein Antrag auf Weiterbetreuung nach § 41 SGB VIII gestellt wurde.