Die Hilfen zur Teilhabe der Stiftung Anscharhöhe sind eine Einrichtung der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz und halten folgende Unterstützungsangebote vor:
- fünf stationäre Kinder- und Jugendwohngruppen mit bis zu acht Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen, zum Teil Mehrfachbehinderungen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren
- eine Erwachsenen-Wohngruppe mit 11 Klient:innen
- eine Verselbständigungs-Wohngruppe mit fünf Plätzen
- eine Tagesförderstätte mit 25 Plätzen
- drei ambulante Wohngemeinschaften mit insgesamt 22 Klient:innen
- Aufsuchende Hilfen für Familien mit behinderten Kindern (HFbK)
Die Angebote der Hilfe zur Teilhabe haben das Ziel, komplex beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu fördern und sie in einer selbständigen und selbstbestimmten Lebensweise und sozialer Teilhabe zu unterstützen. Wir nehmen Menschen in ihren besonderen Lebenslagen an und unterstützen im Rahmen unseres professionellen Auftrages die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Klient:innen.