Das Kindeswohl, ein durch Vertrauen gekennzeichnetes Verhältnis, die freiwillige Mitarbeit der Klienten sowie die empathische und parteiliche Betreuung sind Grundlage unserer Arbeit.
Ausgangspunkte der Betreuung sind die individuellen Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Hilfeempfänger und ihre Einbindung im jeweiligen sozialen Kontext.
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden werden mit all ihren Besonderheiten als selbstverantwortliche Persönlichkeiten gewürdigt.
Die Stärken, Ressourcen und Selbsthilfekräfte von Familien, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden werden aktiviert.
Wir stärken Eltern in ihrer Rollenkompetenz und unterstützen sie bei Überforderungssituationen.
Die jeweiligen sozialen Netze werden möglichst effektiv einbezogen, eine Vernetzung der Familie im unterstützenden nachbarschaftlichen oder verwandtschaftlichen Umfeld werden angestrebt.
RessourcenStark ist dem Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII des Landes Brandenburg beigetreten und ist Mitglied des Verbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend und Sozialhilfe Brandenburg e.V.
In der Ausgestaltung der Hilfe orientieren wir uns an den aktuellen Jugendhilfestandards.
Unsere Angebote im Rahmen der Jugendhilfe, gemäß SGB VIII, sind:
§ 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts (Begleiteter Umgang)
§ 19 SGB VIII – Mutter-, Vater-, Kind- Betreuung in sonstiger betreuter Wohnform
§ 30 SGB VIII - Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 34 SGB VIII - Betreutes Wohnen (sonstige betreute Wohnform)
§ 35 SGB VIII - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige
Umgang mit Kindeswohlgefährdungen nach § 8 a SGB VIII:
Bei der Einschätzung von Gefährdungsrisiken und der Beratung des fachlich gebotenen Handelns zur Abwendung von Gefährdungen wirken mehrere Fachkräfte des Trägers, unter Einbeziehung einer externen Fachkraft mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Kinderschutz, zusammen.Weiteres regelt das Interne Verfahren zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung.EvaluationÜber Evaluationsverfahren sollen die Prozesse überprüft werden.
Die Nachhaltigkeit der Hilfen wird ausgewertet,Notwendige Umsteuerungen zur Qualitätssteigerung werden angeregt.
Kooperationspartner:
Zur regionalen und überregionalen Angebotserweiterung vermittelt die RessourcenStar auch Angebote unseres Kooperationspartners Werkstatt Solidarität e.V.
Er unterhält diverse Standortprojekte in unterschiedlichen Bundesländern sowie Standortprojekte auf den Azoren (Portugal), La Palma (Spanien), in Ungarn und Polen Hinzu kommen zwei Projektstellen in Italien und Spanien. Darüber hinaus sind zumeist in Europa einzelfallbezogene Reiseprojekte möglich. Drogenkonsum ist kein Ausschlusskriterium. Ggf. werden die Jugendlichen konsumbegleitend betreut. Zu oben angegebenen Hilfeformen stellen wir gerne weitere Informationen zur Verfügung.Sie kann auch direkt über Werkstatt Solidarität e.V. abgefordert werden.(Info: www.werkstatt-solidaritaet.de)