Lebensarchitektur e.V.-Hilfen für Kinder und Eltern
Ansprechperson
Ingo Barth, Verwaltung
Strasse und Hausnummer
Pöltner Straße 20
Postleitzahl, Ort
82362 Weilheim
Telefonnummer
0170 990 25 77
Dachverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Kurzbeschreibung
Lebensarchitektur e. V.
Lebensarchitektur ist der einzige Träger der Kinder- und Elternhilfen nach dem SGB VIII in Deutschland, der von Menschen gegründet und geführt wird, die selbst in ihrer Kindheit oder Jugend in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelebt haben. Diese Herkunft prägt die fachliche Haltung des Trägers und ermöglicht ein besonderes Verständnis für Lebenssituationen, Bedürfnisse und Herausforderungen junger Menschen im Hilfesystem.
Unser Leitgedanke lautet:
„Sagen Sie ‘Gruppe’ zu Ihrem Zuhause.
Wir sagen ‘Wohngemeinschaft’,wenn wir Wohngemeinschaft meinen.“
Die pädagogische Herangehensweise von Lebensarchitektur basiert auf einer konsequent inklusiven und ressourcenorientierten Haltung. Im Mittelpunkt steht die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche – unabhängig davon, ob sie in ihren Herkunftsfamilien oder in Hilfen zur Erziehung leben – dieselbe Achtung, Normalität und gesellschaftliche Teilhabe erfahren sollen. Stigmatisierende oder defizitorientierte Zuschreibungen werden bewusst vermieden. Stattdessen setzt der Träger auf authentische Beziehungsgestaltung, Verlässlichkeit und eine Perspektive, die sich an den Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der jungen Menschen orientiert.
Angebote des Trägers
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Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Am Stadtpark in Gütersloh\NRW nach SGB VIII
Detailansicht
aktualisiert am 20.04.2026
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freier Platz ab 01.05.2026
Träger:
Lebensarchitektur e.V.-Hilfen für Kinder und Eltern
Die Wohngemeinschaft in Gütersloh Am Stadtparkbietet bietet Kindern und Jugendlichen ab 11 Jahren ein gemeinschaftliches Zuhause & Zusammenleben mit den pädagogischen Fachkräften, Fokus auf Beziehung, Bindung und Alltagskompetenzen sowie Förderung von Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
Hilfen n. § 41 setzen voraus, dass die Heranwachsenden zuvor in der Wohngemeinschaft lebten.