Als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist die KJHK seit deren Gründung im Jahr 2008 tätig. Vermittelt werden alle Hilfen zur Erziehung (HzE) durch die örtlichen Jugendämter des Kreises Unna und anderer (auch überregionaler) Kommunen.I.d.R. werden alle initiierten Hilfen auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durchgeführt.
Für Kinder im Grundschulalter hält die KJHK eine Intensivwohngruppe, das "Kinderhaus", mit 7 Plätzen vor. Die Kinder leben in einem kindgerecht gestalteten Haus mit Hof und Garten. Es sind zahlreiche Spielgeräte vorhanden. Das Konzept sieht es vor, dass die Kinder solange in der Wohngruppe verbleiben können, wie es die Hilfeplanung vorsieht. Die Erreichung eines bestimmten Alters ist nicht gleichzusetzen mit einem Auszugsdatum.