Teilnehmende Einrichtung und deren Angebote
Jugendhilfe und Krisenintervention e.V.
- Ansprechpartner_in
- Dipl.-Sozialpädagoge Torsten Winkler
- Strasse und Hausnummer
- Neue Str. 14
- Postleitzahl, Ort
- 07545 Gera
- Telefonnummer
- 0365 - 20213268
- Mobile Nummer
- 0179 - 502 20 83
- Homepage
- www.jugendhilfe-krisenintervention.de
- Dachverband
- - kein Dachverband -
Kurzbeschreibung
Jugendhilfe und Krisenintervention e.V. ist ein kleiner, innovativer und flexibler Träger mit Spezialisierung auf Systemsprenger. Wir arbeiten bundesweit mit individuellen Konzepten, aber immer als Einzelbetreuung. Der Platz, den Sie suchen, muß also mit hoher Wahrscheinlichkeit von uns erst noch konzipiert und geschaffen werden.
Trägergesamtkonzeption
Jugendhilfe bzw. das SGB VIII sieht im Rahmen der Maßnahmen nach §§ 27ff, insbesondere im § 35 bzw. 35a SGB VIII umfangreiche Möglichkeiten für Hilfeangebote an junge Menschen in ihrer Entwicklung vor. Dabei kann es in Einzelfällen notwendig sein, auf extreme Situationen mit extremen und dem Außenstehenden schwer verständlichen pädagogischen Mitteln zu reagieren, um dem Heranwachsenden noch eine Entwicklungschance zu geben und Jugendhilfe handlungsfähig zu erhalten. Dazu gehören zweifellos auch (erlebnis-pädagogische) Kriseninterventionen, aber auch individuelle langfristige Einzelbetreuungskonzepte sowohl im In- als auch im Ausland.
Der Begriff des „Systemsprengers“ geht durch die Fachwelt (und inzwischen auch durchs Kino), wobei nicht nur zunehmend komplizierte Problemlagen aber auch die immer geringer werdende Flexibilität des Systems durch immer neue bürokratische Einschränkungen die Ursache dafür sind, daß immer mehr Jugendhilfefälle spontan aus dem System fallen, weil klassische Hilfemodelle überfordert sind und keine geeignete Hilfe mehr gefunden wird.
Meist besteht ein sehr kurzfristiger Bedarf nach einer Übergangslösung, aber auch nach einem langfristigen Betreuungskonzept.
Das Projekt Krisenintervention innerhalb des Jugendhilfeträgers Jugendhilfe-Krisenintervention e.V. reagiert in dieser Situation mittels neuer, kreativer und individueller Konzepte auf einen Bedarf, der Jugendämter zunehmend vor die Herausforderung stellt, in extremen Situationen kurzfristig handeln zu müssen. Das klassische Inobhutnahmemodell kann diesen Anforderungen aufgrund der zunehmend komplizierten Problemstellungen nicht mehr in jedem Fall gerecht werden und ist derzeit auch an den Kapazitätsgrenzen.
Das Projekt der individuellen Langzeitbetreuung schafft eine Perspektive im Anschluß an die Krisenintervention und profitiert davon, daß die in der Krisenintervention/Clearingphase gewonnenen Erkenntnisse in die Gestaltung der Langzeitbetreuung einfließen können, so daß diese individuell passgenau konzipiert werden kann.
Weitere geplante Projekte des Trägers betreffen Defizite im Rahmen der Jugendhilfe, die im Rahmen der bisherigen Arbeit als so gravierend wahrgenommen wurden, daß es als sinnvoll angesehen wird, eine Gesamtlösung im Rahmen der Jugendhilfe anzustreben. Jugendhilfe und Krisenintervention will sich in die Lösung dieser Probleme einbringen bzw. Lösungsansätze selbst initiieren.
Insgesamt hat sich der Träger das Ziel gesetzt, nicht durch die Masse der Betreuungsverhältnisse, sondern durch kreative neue Modelle der Jugendhilfe insgesamt Impulse zu geben. Allerdings kämpfen wir mit allen inhaltlichen und anderen Ressourcen darum, daß die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft finden, was bei den bestehenden Ausgangslagen meist eine Herausforderung ist. Dafür brauchen wir die nötige Unterstützung des fallführenden Jugendamtes, was dazu führt, daß wir nur Fällen tätig werden, in dem das Jugendamt hinter unseren Konzepten steht und die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Unser bundesweites Einzugs- und Aktionsgebiet kommt uns da sehr entgegen.
Der Träger
Jugendhilfe und Krisenintervention e.V. ist die Ausgründung der Mitarbeiter von Pfad ins Leben, welcher über lange Jahre Lösungen im Bereich der Individualpädagogik erfolgreich gesucht hat, letztendlich aber im Widerspruch von Jugendhilfe- und Arbeitsrecht gescheitert ist. Insofern ist der Träger zwar sehr jung, kann aber auf ein erhebliches Potential an personellen und inhaltlichen Ressourcen im Bereich der Einzelbetreuung zurückgreifen.
Für die Durchführung einer von Krisenintervention individuellen Langzeitbetreuungen braucht es vor Allem:
- Das pädagogische Gespür für die Auswahl der richtigen Maßnahme
- Hohe Fachlichkeit in der Problemanalyse und Auswertung, insbesondere beim Erarbeiten einer sozialpädagogischen Diagnose
- Fachlichkeit und Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen in Krisensituationen
- Fachlichkeit und Erfahrung im Umgang mit Einzelbetreuern und Familiensystemen
- Erlebnispädagogisches Know-how und dementsprechendes erlebnispädagogisches Personal und Equipment
- Partner und organisatorisches Hinterland vor Ort (Inland / Ausland)
- Spontanität und Improvisationstalent
Verwurzelt in der Pfadfinderbewegung können wir im Vorstand und bei den bei uns angestellten Mitarbeitern auf jahrelange Erfahrungen in der Einzelbetreuung zurückgreifen. Partner vor Ort und jahrelange Zusammenarbeit (gegebenenfalls vorhandene Sprachkenntnisse) dienen als hilfreiche Voraussetzungen.
Wir vertreten im Bereich der Erlebnispädagogik einen niederschwelligen Ansatz und finden Boot oder Fahrrad fahren, Zelten und Lagerfeuer genauso oder besser wirksam wie moderne Extremsportarten.
Die Leitung besteht aus zwei erfahrenen Dipl.-Sozialpädagogen und zwei staatlich anerkannten Erziehern, die Berufserfahrung in verschiedenen Handlungsfeldern- und -ebenen der Jugendhilfe haben.
Qualifizierte Fachkräfte in Anstellung, welche je nach Bedarf über Erfahrungen im erlebnispädagogischen Bereich und Zusatzqualifikationen verfügen und denen intensivpädagogische Jugendhilfemaßnahmen nicht fremd sind, bilden den Kern unserer Mitarbeiter in der Betreuung. Dazu kommt ein Pool aus kurzfristig aktivierbaren freiberuflichen Fachkräften, mit denen wir unsere Improvisationsfähigkeit und inhaltliche Flexibilität sicherstellen. Diese kommen in Kriseninterventionen, Vertretungen und für andere Projekte punktuell zum Einsatz. Eine Prüfung nach § 72a SGB VIII ist in jedem Fall gegeben.
Dazu greifen wir zunehmend auf ein Netz von durch uns geprüften Pflegepersonen und Familien zurück, die ggf. gleichzeitig Fachkräfte oder als solche tätig sind.
Wichtig für uns sind Partnerschaften, mit deren Unterstützung wir unsere Tätigkeit gestalten, insbesondere die Hilfsgemeinschaft grenzenlos e.V. aus Glauchau. Als Dachverband haben wir uns für die IGFH entschieden, die auf einem hohen fachlichen Niveau aktuelle Themen in der Jugendhilfe bearbeitet und entscheidende fachliche Impulse gibt.
Insgesamt möchte der Träger durch modellhafte und innovative Projekte einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe insgesamt leisten.
Projekt Krisenintervention
Zum einen brauchen junge Menschen nach dem Wegfall der Familie als Erziehungsinstanz, nach dem Abbruch von Maßnahmen, nach Straftaten, bei sich aufbauender Drogenproblematik und nach traumatischen Missbrauchs- oder Misshandlungserlebnissen kurzfristig eine Auszeit, um sich unter Ausblendung des bisherigen Lebensumfeldes unter qualifizierter Betreuung mit ihrem akuten Problem auseinandersetzen zu können und eine Neuorientierung zu ermöglichen.
Zum anderen können nachfolgende Maßnahmen umso bedarfsorientierter und damit erfolgreicher arbeiten, je besser die vorhandene Problematik analysiert ist und somit ein ideales Anschlussbetreuungskonzept realisiert werden kann.
Dabei dienen erlebnispädagogische Elemente und gegebenenfalls das Erstellen einer sozialpädagogischen Diagnose als handwerkliches Mittel dieser Krisenintervention.
Da diese Problematiken von jungen Menschen fast ausschließlich vom Umfeld bzw. dessen Wegfall bedingt sind, ist es in vielen Fällen sinnvoll, dieses unmittelbar auszublenden und aus einer geschützten Situation heraus die Situation zu analysieren und Perspektiven für ihre Überwindung zu erarbeiten. Besondere Bedeutung hat dabei die Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine/n AnsprechpartnerIn. So können intensive Reflexionsprozesse angeregt und begleitet werden, die dem jungen Menschen helfen, die akute Problemsituation zu überwinden und eine geeignete Hilfe anzunehmen.
Es kann ein junger Mensch im Rahmen der Krisenintervention für ein bis drei Monate betreut werden. Das mögliche Altersspektrum reicht von ca. 12 bis maximal 21 Jahren. Eine Unterschreitung nach unten ist bei entsprechender fachlicher Begründung möglich.
Die Betreuung im Projekt ist sinnvoll, wenn der junge Mensch weiß, was ihn erwartet und der Maßnahme zugestimmt hat. Er muss die Maßnahme als Chance für sich begriffen haben. Ausschlusskriterien sind eine akute Selbst- und Fremdgefahr, eine akute Suizidalität, eine manifestierte Drogenabhängigkeit sowie eine manifestierte psychische Störung, wenn diese der Umsetzung der Maßnahme entgegensteht.
Das Projekt Krisenintervention begreift sich als realistische Alternative zu einer geschlossenen Unterbringung, da wir durchaus in der Lage sind, Störungen von außen (Peer-Umfeld, Eltern Drogen etc.) und problematische Verhaltensweisen (Entweichungen) wirkungsvoll auszuschließen. Entscheidender Aspekt ist die Freiwilligkeit, da wir keine Zwangsmaßnahmen anwenden und deshalb ein Projekt bei langfristiger Verweigerung auch beenden müssen. Was aber auch eine Chance darstellt, da der junge Mensch sich bewußt für oder gegen eine Perspektive entscheidet.
Allerdings kann die Krisenintervention auch als separate, zeitlich befristete Maßnahme stehen, um z.B. der Regeleinrichtung die Zeit zu geben, sich zu reorganisieren oder Personalengpässe zu überwinden. Auch Wartezeiten auf einen neuen Betreuungsplatz in einer anderen Einrichtung können so ohne Gefährdungssituationen überbrückt werden.
Im Interesse der jungen Menschen bieten diese Ideen und Möglichkeiten die Chance zur Umsetzung passgenauer Folgekonzepte.
Im Sinne einer Nachhaltigkeit bietet der Träger als weiteres Projekt auch langfristige Einzelbetreuungen an, die sich teilweise an das Konzept der Krisenintervention anschließen. Diese werden individuell geplant und bestehen in Deutschland in der Regel aus einem Pflegesystem nach § 33 SGB VIII und einer massiven ambulanten sozialpädagogischen Fachbegleitung nach § 35 SGB VIII (mind. 40 FLS/Woche). In Einzelfällen werden auch noch Einzelbetreuungseinrichtungen nach § 45 SGB VIII betrieben. Im Auslandsprojekt in Lettland arbeiten wir ausschließlich mit deutschen Fachkräften nach § 35 SGB VIII und legen großen Wert auf den Transferprozess, indem die im Ausland betreuende Fachkraft mit dem jungen Menschen spätestens nach einem Jahr zurückkommt und in Deutschland weiterbetreut. Der Träger ist in jedem Fall bestrebt, aus der Krisenintervention heraus dem fallführenden Jugendamt eine fachlich begründete Zukunftsperspektive für die jungen Menschen zu bieten und sei es als fachlich fundierte Empfehlung für einen konkreten Platz bei einem anderen Träger.
Im Interesse der Umsetzung des Projektes sucht der Träger Pflegepersonen für die Unterbringung und Fachkräfte für die ergänzende ambulante Betreuung. Die Pflegepersonen werden den fallführenden Jugendämtern empfohlen, die mit diesen eigene Vereinbarungen abschließen. Die Prüfung und Evaluation liegen in deren Verantwortung, kann aber vom Träger im Rahmen der ambulanten Begleitung teilweise erbracht werden. Ggf. erbringt der Träger im Auftrag des Jugendamtes auch selbst die Ausgestaltung der Leistung nach § 33 SGB VIII. Der Träger wird vom fallführenden Jugendamt mit der ambulanten Erbringung von Fachleistungsstunden (mind. 40/Woche) beauftragt, die je nach individuellem Bedarf von einer oder von mehreren Fachkräften vor Ort erbracht werden. Bei einer engen Absprache untereinander sind die Pflegepersonen vorrangig für die Grundbedürfnisse (Unterkunft, Verpflegung, Low-Level-Betreuung), die Fachkräfte für die sozialpädagogische Facharbeit (Schulbegleitung, Freizeitgestaltung, Behördentermine) zuständig.
Insofern entwickelt das Modell mindestens die inhaltliche Leistungsfähigkeit einer Erziehungsstelle, ist aber im Einzelfall flexibler durch die mögliche Beteiligung von mehreren Personen. Die anfänglich massive Begleitung mit mind. 40 FLS pro Woche kann bei einem erfolgreichen Verlauf reduziert werden, ggf. auf 0, was in einer Erziehungsstelle aufgrund der Aufsichtspflicht nicht möglich ist. Außerdem entfällt die arbeitsrechtlich problematische, aber im Rahmen einer Einrichtung aufgrund der Aufsichtspflicht notwendige „Rund-um-die-Uhr“-Arbeitszeit.
Die Rechtlichen Grundlagen ergeben sich dem § 44 (1) 1. SGB VIII, über den jedes Jugendamt auch über Ländergrenzen hinweg Pflegepersonen evaluieren und beauftragen kann, die dann auch keiner expliziten Pflegeerlaubnis bedürfen und auch nicht vom örtlich zuständigen Träger anerkannt sein müssen. Natürlich ist es wünschenswert, diesen in den Prozess einzubeziehen, aber die letztendliche Verantwortung liegt beim fallführenden Jugendamt, sofern nicht diese Verantwortung nach § 86.6 SGB VIII irgendwann auf das örtliche Jugendamt übergeht.
Mit diesem innovativen Modell wollen wir den derzeit existierenden Widerspruch auflösen, daß viele Pflegefamilien wegen fehlender fachlicher Begleitung und Unterstützung überlastet sind und gleichzeitig Erziehungsstellen und Einzelbetreuungseinrichtungen aus arbeitsrechtlichen und anderen formalen Gründen nicht umsetzbar sind – obwohl in vielen Fällen ein ähnliches Klientel betreut wird.
In seiner Arbeit trifft der Träger immer wieder auf Problemstellungen, die in Bezug auf die stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind und meist nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden können. Hier möchte Jugendhilfe und Krisenintervention Impulse für Lösungen geben und ist auf der Suche nach geeigneten Partnern, um Problemlösungen zu erarbeiten.
Mobil in die Zukunft
Careleaver haben es nicht leicht. Sie müssen meist mit 18 auf eigenen Beinen stehen, da Hilfen nach § 41 SGB VIII inzwischen Seltenheitswert haben. Das Jugendamt verläßt sich meist auf das SGB II als Regelleistung, aber sollte nicht Jugendhilfe Benachteiligungen abbauen, statt diese zu zementieren? Zudem fehlt in den meisten Fällen die Starthilfe der Eltern. Mobilität ist eine Anforderung, aber - und auch dort mit Abstrichen - nur in den großen Städten ohne Führerschein erfüllbar. Aber stationäre Jugendhilfe weicht mit gutem Grund den großen urbanen Zentren mit ihren Subkulturen, kriminellen Strukturen und Drogenszenen aus. Der Careleaver hat ohne Führerschein keine Wahl, er muß in die Großstadt, um die Infrastruktur und die Jobangebote zu nutzen, ist aber darauf aufgrund seiner Sozialisation nicht vorbereitet.
Abhilfe könnte hier die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs auch für stationär untergebrachte Jugendliche und junge Erwachsene sein – eine Leistung, die Jugendämter noch seltener als Hilfe für junge Volljährige erbringen.
Jugendhilfe und Krisenintervention möchte eine Stiftung initiieren, die auf der Grundlage von Spenden und Zustiftungen auf Antragbasis jungen Menschen aus der stationären Jugendhilfe bundesweit die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs schafft – natürlich nur, wenn das im Sinne der beruflichen und individuellen Entwicklung sinnvoll und notwendig ist. Wir sind auf der Suche nach Partnern!
Jugendrechtsnavigator
Bereits 2005 von einem Mitarbeiter von Jugendhilfe und Krisenintervention konzipiert, wäre der Jugendrechtsnavigator nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Kriminalitätsprävention in der stationären Jugendhilfe, sondern könnte auch das Problem der ombudschaftlichen Anbindung für junge Menschen aus Einrichtungen oder Pflegefamilien lösen. Geplant ist der Aufbau eines bundesweit tätigen Netzes ehrenamtlich tätiger Juristen, die im Sinne der Jugendrechtshausidee präventiv gezielt in Einrichtungen der Jugendhilfe tätig sind und gleichzeitig als bekannte Ansprechpartner für die jungen Menschen ombudschaftliche Funktionen erfüllen.
In unseren eigenen Betreuungssettings setzen wir das mit der gezielten Beauftragung von Juristen um, die den Jugendlichen vorgestellt werden und ihnen als ombudschaftliche Ansprechpartner im Krisenfall dienen. Mit diesem Konzept könnte in die etwas erschöpfte Fachdiskussion zur Umsetzung der Vorgaben des § 8a SGB VIII wieder Dynamik kommen. Wir als Träger erfüllen damit bereits heute die Anforderungen des Entwurfs für das neue SGB VIII.
Für eine bundesweite Umsetzung suchen wir Partner und eine Startfinanzierung. Der Regelbetrieb des Projektes erfolgt über selbst erarbeitete Eigenmittel.
Europäische Akademie für Erlebnispädagogik
Ausgehend von unseren Wurzeln in der Pfadfinderbewegung und mit unserer erlebnispädagogischen Ausrichtung stehen uns in unserer Arbeit vielfältige Tools für die Outdoorarbeit mit unseren Klienten zur Verfügung, beispielhaft seien hier Bootstouren, tiergestützte Wanderungen und Fahrradaktivitäten genannt. Allerdings müssen wir feststellen, daß diese Elemente in der stationären Jugendhilfe immer mehr verschwinden, obwohl sie als Alternative zu Medienkonsum dringend gebraucht würden. Das liegt zum einen an einem übertriebenen Sicherheitsdenken, aber auch daran, daß jungen Mitarbeitern die entsprechende Erfahrung bereits in ihrer eigenen Sozialisation fehlt.
Hier entwickelt Jugendhilfe und Krisenintervention e.V. in Kooperation mit der CVJM-Hochschule Kassel und der Deutschen Nationalagentur des EU-Programmes „Erasmus+“ ein europaweit angelegtes Weiterbildungsprojekt, welches Mitarbeitern in der stationären Jugendhilfe die Motivation und Erfahrung geben soll, selbst diese Methoden in ihrer täglichen Arbeit einzusetzen. Parallel dazu soll den Teilnehmern der Wert einer interkulturellen, europäischen Erziehung gerade auch für die Zielgruppe der stationär untergebrachten jungen Menschen vermittelt werden, die durch teilweise zu enge Auslegung des Artikel 56 der Brüsseler IIa-Verordnung inzwischen kaum noch Europa erleben können.
Nach einer modellhaften Erprobung im September 2019 sollte das Programm ab 2020 auf relevante Teilnehmerzahlen ausgeweitet werden. Dieses Vorhaben fiel leider den Corona-Einschränkungen zum Opfer.
Fazit
Jugendhilfe und Krisenintervention e.V. möchte als kleiner, aber innovativer Akteur in der Jugendhilfe Lösungen für Einzelfälle anbieten, wo klassische Angebote bereits das Handtuch geworfen haben. Dafür müssen inhaltlich neue Wege gefunden und die rechtlichen Möglichkeiten von Jugendhilfe im Sinne des Gesetzgebers voll ausgeschöpft werden. Ergänzend möchten wir allgemeine Probleme in der stationären Jugendhilfe aufgreifen und uns am inhaltlichen Diskurs zu ihrer Lösung beteiligen. Nicht zuletzt verstehen wir einzelne Bereiche von Jugendhilfe wie z.B. Jugendarbeit und Hilfen zur Erziehung nicht als getrennte Welten und versuchen als Träger sinnvolle Verknüpfungen zu finden.
Insofern werden die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in uns immer einen Partner finden, der zur Verfügung steht, wenn innovative Lösungen sowohl im Einzelfall als auch für allgemeine Fragestellungen gebraucht werden.
Torsten Winkler Sven Lange
(Dipl.-Sozialpädagoge) (Erzieher)
Angebote des Trägers
Auslandsprojekt Spanien
Detailansicht
aktualisiert am 12.11.2024
ab 15.11.2024
- Träger:
- Jugendhilfe und Krisenintervention e.V.
- Hilfeform:
- (§ 35) Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
- Projektausrichtung
- Auslandsprojekt, Beziehungsaktiver Umgang, Bezugsbetreuersystem, Familienanaloger Ansatz, Individuelle Förderung, Lebenspraktische Unterstützung
- Alter:
- 12 - 21 Jahre
- Einsatzgebiet:
- Geschlecht:
- gemischt / keine Einschränkungen
- Betreuungsumfang:
- 1:1 Betreuung
- Geschlecht allgemein:
- gemischt / keine Einschränkungen
- Gesamtkapazität:
- 1
- Kostensatz:
- Auf Anfrage
- Betriebserlaubnis:
- nein
Kontaktdaten zur Anfrage
- Projektleiter_in
- Maren Martins
- Telefon
- 0365 20213268
- Mobile Nummer
- 0176 843 15948
- maren.martins@jh-ki.de
Standort des Angebotes
Kurzbeschreibung
- Die deutsche Familie lebt in einer ländlichen Gegend in Meeresnähe. Das Kind würde ein eigenes Zimmer auf dem Hof beziehen. Die Familie besteht aus der Mutter und zwei volljährigen Kindern. Die Tochter ist ebenfalls im sozialen Bereich tätig. Die Familie verfügt über langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe. Dank der individuellen 1:1 Betreuung können die spezifischen Bedürfnisse des K
aktualisiert am 12.11.2024
Verselbständigung Thüringen
Detailansicht
aktualisiert am 12.11.2024
ab 15.11.2024
- Träger:
- Jugendhilfe und Krisenintervention e.V.
- Hilfeform:
-
(§ 33 )Vollzeitpflege / Pflegefamilie
(§ 34 )Betreutes Einzelwohnen
(§ 35) Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
- Projektausrichtung
- Verselbstständigung
- Alter:
- 16 - 21 Jahre
- Standort:
- Landkreis Sonneberg
- Geschlecht:
- nur Jungen / Männer
- Betreuungsumfang:
- stationär (mit betreuungsfreien Zeiten)
- Geschlecht allgemein:
- nur Jungen / Männer
- Gesamtkapazität:
- 1
- Kostensatz:
- Auf Anfrage
- Betriebserlaubnis:
- nein
Kontaktdaten zur Anfrage
- Projektleiter_in
- Projektleitung (Annett Vetter)
- Telefon
- 0365 20213268
- Mobile Nummer
- +49 179 5022083
- projektleitung@jugendhilfe-krisenintervention.de
Kurzbeschreibung
- Es handelt sich um eine Wohnung auf dem Grundstück eines Betreuers. Dementsprechend ist ein Notfallkontakt immer vor Ort. Der Klient hat seinen eigenen Bezugsbetreuer, welcher den jungen Menschen eng begleitet. Die Wohnung eignet sich um die Eigenständigkeit zu erproben.
aktualisiert am 12.11.2024
Auslandsprojekt in Polen (Bauernhof)
Detailansicht
aktualisiert am 12.11.2024
ab 15.11.2024
- Träger:
- Jugendhilfe und Krisenintervention e.V.
- Hilfeform:
-
(§ 27.2)Hilfen zur Erziehung
(§ 35) Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
(§ 35a)Stationäre Eingliederungshilfe
(§ 41 )Hilfe für junge Volljährige
- Projektausrichtung
- Auslandsprojekt, Depressive Störung, Erlebnispädagogik, Fremdgefährdung, Individuelle Förderung, Lebenspraktische Unterstützung, Soziale Landwirtschaft
- Alter:
- 14 - 21 Jahre
- Einsatzgebiet:
- Geschlecht:
- nur Jungen / Männer
- Betreuungsumfang:
- 1:1 Betreuung
- Geschlecht allgemein:
- nur Jungen / Männer
- Gesamtkapazität:
- 1
- Kostensatz:
- 368 EUR /
- Betriebserlaubnis:
- nein
Kontaktdaten zur Anfrage
- Projektleiter_in
- Maren Martins
- Telefon
- 0365 202 132 68
- Mobile Nummer
- 0176 843 159 48
- maren.martins@jh-ki.de
Kurzbeschreibung
- Weitere Infos erhalten Sie in dem Flyer, welcher eine Kurzbeschreibung der Projektstelle umfasst.
aktualisiert am 12.11.2024