Das Sozialwerk St. Georg e.V. ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen mit über 300 Standorten in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens. Es werden Menschen mit Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII sowie im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII begleitet.Für Menschen mit Unterstützungsbedarf bietet das Sozialwerk St. Georg eine Vielzahl an Angeboten in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Lernen, Beratung, Unterstützung und Pflege.
Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff in Verbindung mit:▪ § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen▪ § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige▪ § 35a in Verbindung mit § 34 SGB VIII▪ § 35a in Verbindung mit § 34 und § 41 SGB VIII
Aufgenommen werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene▪ zwischen 6 bis 21 Jahren (in Ausnahmefällen und nach genauer Prüfung auch jünger oder älter),▪ mit Verhaltens- und/oder emotionalen Störungen, Störungen des Sozialverhaltens und/oder Bindungsstörungen▪ deren Selbständigkeit im Rahmen der Jugendhilfe weiter begleitet und gefördert werden müssen, da keine anderen Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. Familie vorhanden sind▪ die wegen mangelnder Abgrenzung und Gefährdungen den „Schutzraum“ der Einrichtung noch brauchen▪ die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung motiviert und zu einer fortschreitenden, reflektierenden Mitarbeit bereit sind
Das Internat Bad Fredeburg erbringt Dienstleistungen, damit junge Menschen mit Unterstützungsbedarf selbstbestimmt und gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben. Dabei betrachten wir es als unsere christliche und soziale Verpflichtung, jeden einzelnen Menschen in seiner Einmaligkeit und Würde zu achten und ihn bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Die Erfüllung unserer Aufgaben ist Teil der Caritas und dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe.Wir kommen diesem Anspruch nach, in dem es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in lebendigen Wohngemeinschaften ein „Zuhause auf Zeit“ bietet.Das Grundverständnis unserer pädagogischen Arbeit ist, dass jeder Mensch sich seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend entfalten kann, um seinen Platz in der Gesellschaft einzunehmen.Jedem jungen Menschen wird angeboten einen externen Begleiter als Unterstützer für seine „Teilhabe am Leben“ zu bekommen.Aufgabe dieses Begleiters ist, den jungen Menschen bei der Entwicklung individueller Vorstellungen zu fördern, Ideen gemeinsam zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. In regelmäßigen Gesprächen mit dem jungen Menschen und seinen Bezugspersonen wird der Hilfeprozess reflektiert. Hierüber erfolgt eine schriftliche Dokumentation.Da dieser Begleiter nicht in die Struktur der Einrichtung eingebunden ist, hat er die Möglichkeit mit dem jungen Menschen unbefangen über Ziele und Vorstellungen zu sprechen.Er kann die Anliegen des jungen Menschen in für ihn schwierigen Situationen parteiisch vertreten, stützen und stärken, z.B. bei Beschwerden. Weiter hat er die wichtige Funktion dem jungen Menschen das Gefühl des „Gehört-und Gesehen -werdens“ und damit ein großes Stück Wertschätzung entgegenzubringen. Dies stärkt die positive Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Der Teilhabebegleiter hat damit quasi die Funktion „Anwalt“ für den jungen Menschen zu sein.Die Teilhabebegleitung tauscht sich regelmäßig mit dem Bezugsmitarbeiter über fachliche Inhalte und aktuelle Entwicklungen im Betreuungssetting aus. Beratung, Coaching und Begleitung bei Prozessentwicklungen gehört ebenfalls zum Leistungsspektrum der Teilhabebegleitung. Die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung des Unterstützungsangebotes wird maßgeblich gefördert.
Leitziele für unser Handeln sind:▪ Entlastung des jungen Menschen und seiner Familie▪ Sicherstellung eines verlässlichen und überschaubaren Rahmens um den Hilfesuchenden neue Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen▪ Erreichung eines Schulabschlusses, Beginn einer Ausbildung▪ Schaffung klarer und erreichbarer Lebens- und Berufsperspektiven▪ Förderung des Persönlichkeitsentwicklung▪ Förderung und Aufbau von sozialen kompetentem Verhalten▪ Vermittlung von Achtsamkeitskriterien▪ Kompetenzerweiterung des sozialen Umfeldes▪ Impulskontrolle▪ Lebenspraktische Kompetenzen.
Im Kinderhaus WaldBlick leben Kinder im Aufnahmealter von 4 bis 8 Jahren, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrem familiären Umfeld leben können. Dazu gehören Kinder mit entwicklungs- und versorgungsbedingten Einschränkungen sowie einer beeinträchtigten sozialen Bindungsfähigkeit.Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit bildet die Familienarbeit.
Wir beraten, unterstützen und begleiten Schwangere, Mütter, Väter und ihre Kinder.
Wir fördern die frühe Eltern-Kind Beziehung.
Wir stärken und bauen die Erziehungskompetenz der jungen Eltern aus.
Wir unterstützen bei der schulischen und beruflichen Perspektive.
Wir unterstützen bei der Haushaltsführung.
Wir helfen bei der Klärung bestehender Konflikte.
(§ 34)Heimerziehung (§ 35a)Stationäre Eingliederungshilfe (§ 41) Hilfe für junge Volljährige
Projektausrichtung
Regelgruppe
Aufnahmealter:
11 - 23 Jahre
Standort:
Nordrhein-Westfalen / Kreis Coesfeld, Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Olpe
Zielgruppe:
gemischt / keine Einschränkungen
Betreuungsumfang:
stationär (24h)
Zielgruppe allgemein:
gemischt / keine Einschränkungen
Gesamtkapazität:
8
Kostensatz:
246.26 EUR /
Betriebserlaubnis:
ja
Kontaktdaten zur Anfrage
Projektleiter_in
Alexandra Wiegele
Telefon
029729784647
Mobile Nummer
01604702860
Fax
02974 9621-11
E-Mail
P.Plate@kjr-st-georg.de
Standort des Angebotes
An der Stadtkapelle. 5-8, 57392 Schmallenberg
Kurzbeschreibung
Das Haus LebensWert bietet Mädchen und Jungen die Möglichkeit sich im sozialen Gefüge einer Wohngruppe auszuprobieren und individuelle Hilfestellungen zu bekommen.
Die Einrichtung liegt am Rand einer Kleinstadt in einem barrierefreien Haus.