- FamilienWeGe für psychisch erkrankte Eltern und ihre Kinder nach § 19, 19II und 27II SGB VIII
- Alter des jüngsten Kindes bei Aufnahme in die Wohngruppe bis zu 6 Jahren alt
- Hilfeumfang am Einzelfall der Familie orientiert (stabiler oder intensiver Betreuungsumfang)
- bei Interesse oder Rückfragen bitte melden