Das Eltern-Kind-Wohnen Witten ist ein stationäres und am Einzelfall ausgerichtetes Jugendhilfeangebot, dass sich an Elternteile mit ihren Kindern richtet, welche aus vielfältigen Gründen ein hohes Maß an Unterstützung in der angemessenen und verantwortungsbewussten Versorgung ihrer Kinder bedürfen und ambulante Hilfen als nicht ausreichend erachtet werden, um den Betreuungsbedarf sicherstellen zu können.
Folgende rechtliche Grundlage des SGB VIII liegt dem Angebot zu Grunde:
- 19 SGB VIII gemeinsame Wohnformen für Elternteile und ihre Kinder
- 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige