Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Jugendhilfe sowie die selbstlose Unterstützung
der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Unternehmensgegenstand wird insbesondere
verwirklicht durch: - Beratung, Förderung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und
deren Familien sowie Erwachsenen im Rahmen der therapeutischen Leistungen nach dem SGB
V, - Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, insbesondere durch den Betrieb von teilstationären
und stationären Einrichtungen, - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung
nach dem SGB IX, - Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, - Fort- und Weiterbildung von
therapeutischen und pädagogischen Fachkräften sowie Quereinsteigern, - Öffentlichkeitsarbeit im
Rahmen des Inklusionsprozesses, - Förderung von Barrierefreiheit.