Als freier und gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe bieten wir verschiedene Hilfen nach dem SGB VIII im ambulanten und stationären Bereich an.
Der stationäre Bereich bietet insgesamt ca. 12 Plätze in familienanalogen Wohngruppen mit innewohnender pädagogischer Fachkraft für Kinder und Jugendliche ab 0 Jahren, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Ergänzend zu jeder Familienwohngruppe steht ein Verselbständigungsplatz zur Verfügung. Eine externe Belegung dieser Plätze ist nicht möglich. Die Plätze sind den bereits in der FWG betreuten jungen Menschen vorbehalten.
Die Familienwohngruppen bilden eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft. Rückkehroptionen in die Herkunftsfamilie werden regelmäßig überprüft, sind aber in der Regel eher unwahrscheinlich, da eine Veränderung der Problemlagen der Eltern eher unwahrscheinlich ist (schwere psychische Erkrankungen, geistige Behinderung oder ähnliches)