Jugendliche und junge Erwachsene mit Suchtproblemen, die sich kurz vor oder nach der Volljährigkeit von 18 Jahren „an der Schwelle“ zum Erwachsenwerden befinden, sitzen oft „zwischen den Stühlen“ der Hilfesysteme, deren unterschiedlichen Zielstellungen, Strukturen und Rechtsgrundlagen (insbesondere SGB VIII, IX und XII).
Die Lebenssituation der betroffenen Jugendlichen ist in der Regel durch eine ausgeprägte Mehrfachproblematik gekennzeichnet und es droht eine „Chronifizierung“ der psychosozialen Problematik im Erwachsenenalter, sodass eine präventive, professionelle Intervention in der Übergangsphase zum Erwachsenwerden umso dringender geboten ist.
Hier setzt unser Angebot im Rahmen von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII an: Es werden spezialisierte Hilfen für junge Menschen geleistet, die gleichzeitig die sozialräumlichen Gegebenheiten und Anforderungen einbeziehen und am „Willen der Betroffenen“ orientiert sind.
Angebot
Für junge Menschen zwischen 15 und 21 Jahren bieten wir an:
Betreutes Einzelwohnen nach §§ 34/35 i. V. mit § 41 SGB VIII
Ambulante Hilfen nach § 35 SGB VIII
Bezugsbetreuung (auch Co-Betreuung)
spezielle Berücksichtigung von Suchtproblemen im Betreuungskontext
Unser Angebot steht jungen Menschen offen, die abstinent leben wollen und dafür einen abstinenzorientierten Betreuungsrahmen brauchen, der auch suchtspezifische Hilfen leisten kann (z. B. Rückfallprävention und -bearbeitung).
Das Angebot ist jedoch genauso für junge Menschen mit aktuellem Substanzkonsum verfügbar, die im Rahmen von Jugendhilfe eine spezifische Unterstützung benötigen.
Wir kooperieren eng mit suchtspezifischen und gegebenenfalls psychiatrischen Einrichtungen, unter anderem Einrichtungen zur Entzugsbehandlung, stationäre und ambulante Therapieeinrichtungen sowie Beratungsstellen.
Angebote des Trägers
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Betreutes Einzelwohnen
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aktualisiert am 13.04.2026
2
freie Plätze ab 10.05.2026
Träger:
LA VIDA/ADV gGmbH (Jugendhilfe Team Yorck)
Hilfeform:
(§ 34 )Betreutes Einzelwohnen (§ 35) Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) (§ 41) Hilfe für junge Volljährige